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Kein großes Pendlerpauschale trotz Wartezeit bei Benützung des Massenverkehrsmittels

Steuerrecht JudikaturRdW 2009/261RdW 2009, 319 Heft 4 v. 17.4.2009

EStG § 16 Abs 1 Z 6 lit c

Es ist einem Steuerpflichtigen zuzumuten, auf der 4 km langen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den Postbus um 5:15 Uhr zu benutzen, auch wenn er dann bereits zwischen 5:45 Uhr und 6:00 Uhr an der Arbeitsstelle einlangt und bis zum Arbeitsbeginn um 6:30 Uhr warten muss. Das große Pendlerpauschale steht deshalb nicht zu.

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