Der BFH hat jüngst Strafverteidigungskosten als Werbungskosten in einem Fall zugelassen, in dem ein Gesellschafter einer GmbH wegen Anstiftung zur Untreue strafgerichtlich verurteilt wurde. Aus diesem Urteil wird gelegentlich geschlossen, dass nunmehr auch in Österreich die Möglichkeit der Abziehbarkeit von Strafverteidigungskosten überdacht werden sollte. - Allerdings entspricht das Urteil des BFH seiner langjährigen Rechtsprechung und bringt insoweit keine neue Weichenstellung.