Erste Rsp zur Frage, ob nach dem NYÜ auch die Schiedsvereinbarung durch einen Sekretär oder ähnlichen Funktionär des (ständigen) Schiedsgerichts beglaubigt werden darf
EO § 86 Abs 1
NYÜ: Art IV Abs 1
Erste Rsp zur Frage, ob nach dem NYÜ auch die Schiedsvereinbarung durch einen Sekretär oder ähnlichen Funktionär des (ständigen) Schiedsgerichts beglaubigt werden darf
EO § 86 Abs 1
NYÜ: Art IV Abs 1