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Exekution eines GmbH-Geschäftsanteils - keine Anwendung von § 76 Abs 4 GmbHG bei Einmanngesellschaften

Wirtschaftsrecht JudikaturGesellschaftsrechtRdW 2009/217RdW 2009, 274 Heft 4 v. 17.4.2009

Erste Rsp zur Frage, ob § 76 Abs 4 GmbHG auch auf Einmanngesellschaften anzuwenden ist

EO § 332 Abs 1

GmbHG § 76 Abs 4

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