Das Recht zur Einberufung der Mitgliederversammlung der AG durch 5 % der Aktionäre stellt ein gewichtiges Minderheitsrecht dar, dessen Bedeutung in Österreich bisher aber gering ist. Der folgende Beitrag zeigt die Voraussetzungen dieses Instruments de lege lata auf und versucht Lösungen für Probleme zu finden, die in Deutschland bereits aufgetreten sind. Dies betrifft vor allem Fragen wie: Kann die Minderheit aufgefordert werden, ihre Aktien zu hinterlegen? Was gilt, wenn die erforderliche Quote vor Abhaltung der HV absinkt?