Die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen auf in Österreich ansässige Einrichtungen in Forschung und Lehre bzw auf Forschungstätigkeiten zum Nutzen der österreichischen Wissenschaft oder Wirtschaft ist nach Ansicht der EU-Kommission unvereinbar mit dem freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Die EU-Kommission hat daher Österreich zur Änderung seiner Steuervorschriten aufgefordert (zweiter Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens gem Art 226 EG). Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den EuGH anrufen. Europäische Kommission 19. 3. 2009, IP/09/428.