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VwGH: Das Hallenbad einer Gemeinde als Liebhaberei

SteuerrechtRdW 2009/193RdW 2009, 245 Heft 3b v. 17.3.2009

Wenn Gewinnbetriebe einer Gemeinde ihre Gewinne durch Verrechnung mit Verlustbetrieben (zB Hallenbad) der Besteuerung entziehen, kann das eine EG-rechtlich verbotene Beihilfe an den Gewinnbetrieb darstellen. Notorisch negative Betriebe werden daher als Liebhaberei beurteilt. Das gilt auch bei GmbH im Eigentum einer Gemeinde für Betriebe außerhalb des Versorgungsbetriebsverbundes nach § 2 Abs 4 KStG 1988.

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