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Zur Zulässigkeit von Subüberlassungen

Arbeitsrecht JudikaturArbeitskräfteüberlassungRdW 2009/177RdW 2009, 222 Heft 3b v. 17.3.2009

Erste Rsp zur Zulässigkeit von Subüberlassung

AÜG § 1, § 10

1. Auch wenn die Subüberlassung von Arbeitskräften - dh die Überlassung an einen "Beschäftiger", der die Arbeitskraft nicht (direkt) in seinem eigenen Betrieb einsetzt, sondern an einen zweiten Beschäftiger weiterüberlässt - im AÜG gesetzlich nicht geregelt ist, ist sie zulässig. Bei der Subüberlassung tragen sowohl der Überlasser als auch der Erstbeschäftiger alle AG-Pflichten, der Erstbeschäftiger ist auch als Beschäftiger anzusehen (Duplizität der Pflichten).

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