AktG §§ 225c bis 225m
GesAusG § 1 Abs 1, §§ 2, 3, 6
Der Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Anteile der übrigen Gesellschafter auf den Hauptgesellschafter gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung ("Squeeze-out"; § 1 Abs 1 GesAusG) kann wegen des Fehlens von Angaben in den Unterlagen zur Vorbereitung der Hauptversammlung nach § 3 Abs 5 Z 3 und 4 GesAusG (allfällige Gutachten, auf denen die Beurteilung der Angemessenheit beruht; die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre) bzw wegen des Fehlens der Unterlagen selbst angefochten werden; der anfechtende Aktionär ist diesbezüglich nicht auf das außerstreitige Gremialverfahren (§ 6 Abs 2 GesAusG) verwiesen.