Herausgabe von Kundendaten durch Access-Provider an Verwertungsgesellschaft: In einer Vorabentscheidung zu einem österreichischen Fall (OGH 4 Ob 141/07z) hat der EuGH ausgesprochen, dass es zulässig ist, einen Access-Provider nach nationalem Recht dazu zu verpflichten, einer Verwertungsgesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen personenbezogene Daten der Kunden herauszugeben; dabei ist aber darauf zu achten, dass es nicht zu einer Kollision mit den Grundrechten oder den anderen allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts wie etwa dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt.