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VwGH: Instandsetzung auch nach Schäden durch höhere Gewalt

SteuerrechtW. DoraltRdW 2009/113RdW 2009, 106 Heft 2 v. 16.2.2009

Instandsetzung iSd § 28 Abs 2 EStG liegt vor, wenn die technische bzw wirtschaftliche Nutzungsdauer nach der Sanierung wesentlich höher ist als unmittelbar vor der Sanierung. Dass der Aufwand durch einen Schaden infolge höherer Gewalt eingetreten ist, berührt die Beurteilung nicht.

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