vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nun auch einkommensteuerlich anerkannt

SteuerrechtDr. Oliver HerzogRdW 2009/112RdW 2009, 105 Heft 2 v. 16.2.2009

Nicht in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 selbst, sondern etwas versteckt in der erst 2008 eingeführten "Beispielsammlung" findet sich die lohn- und einkommensteuerliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften als "(Ehe-)Partnerschaft". Ebenso wie bei heterosexuellen Partnerschaften kann daher - bei Vorhandensein eines Kindes - der Alleinverdienerabsetzbetrag zuerkannt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte