Nicht in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 selbst, sondern etwas versteckt in der erst 2008 eingeführten "Beispielsammlung" findet sich die lohn- und einkommensteuerliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften als "(Ehe-)Partnerschaft". Ebenso wie bei heterosexuellen Partnerschaften kann daher - bei Vorhandensein eines Kindes - der Alleinverdienerabsetzbetrag zuerkannt werden.