BVergG 2002: § 175 Abs 1 u 2
BVergG § 331 Abs 4
Auch bei Zuschlagserteilung unmittelbar nach Aufhebung einer Entscheidung durch die Höchstgerichte ist eine gesonderte Antragsstellung auf Modifizierung des Nichtigerklärungsantrags in einen Feststellungsantrag erforderlich.