In Europa gewinnt das "Zivile Vertragshändlerrecht" gegenüber dem "Kartellrecht" eine immer stärkere Bedeutung. Es existieren jedoch keine einheitlichen gesetzlichen Vorschriften mit Kontrollmechanismen für Formularverträge zwischen Kaufleuten. Damit ist der Umfang des erforderlichen Händlerschutzes gegenüber der Marktmacht der Konzerne vom jeweiligen nationalen "Richterrecht" abhängig. Durch dieses weitestgehend unterschiedliche "case law"-System wird der freie Wettbewerb innerhalb der EU gefährdet. Die liberale Handhabung von EU-Wettbewerbsregeln macht EU-weite zivilrechtliche Begleitmaßnahmen zum Schutz von Klein- und Mittelbetrieben erforderlich.