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Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR)

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/72RdW 2009, 66 Heft 2 v. 16.2.2009

Mit den Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR) liegt nunmehr ein Auslegungsbehelf des BMF zum NeuFöG, BGBl I 1999/106 idgF, vor; sie basieren auf dem NeuFöG und den dazu ergangenen Verordnungen (NeugründungsVO, BGBl II 1999/278; ÜbertragungsVO, BGBl II 2002/483; ÜbermittlungsVO, BGBl II 2005/216) und berücksichtigen die in der Zwischenzeit erfolgten Änderungen durch Gesetze und Verordnungen, sowie die hierzu ergangenen Judikate und Erlässe. Die NeuFöR sind ab 19. 12. 2008 generell anzuwenden, und zwar grundsätzlich auch bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Abgabenfälle, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder andere Erlässe für diese Zeiträume günstigere Regelungen vorsehen.

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