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Keine Amtshaftung bei Erteilung der Baubewilligung trotz Verstoßes gegen die ArbeitsstättenV

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/67RdW 2009, 66 Heft 2 v. 16.2.2009

Im Baubewilligungsverfahren trifft die Baubehörde keine umfassende Prüfpflicht hinsichtlich sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Hat daher eine Gemeinde als Baubehörde die Baubewilligung erteilt, obwohl die im Einreichplan vorgesehene Betriebsküche mangels Sichtverbindung ins Freie nicht den Vorschriften der ArbeitsstättenV entsprach, kann der Bauwerber daraus keine Amtshaftungsansprüche für die ihm in Folge entstandenen Umbaukosten ableiten, weil die Baubehörde (hier: nach dem stmk BauG) nur zu prüfen hat, ob das Bauvorhaben mit den baurechtlichen Bestimmungen übereinstimmt, nicht jedoch, ob es gegen - in den Kompetenzbereich des Bundesgesetzgebers fallende - Arbeitnehmerschutzvorschriften verstößt.

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