V des BMJ, mit der die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006) sowie die Verordnung über die Verwendung von Formblättern für die offenzulegende Bilanz und den offenzulegenden Anhang von kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (UGB-Formblatt-V) geändert werden, BGBl II 2009/9. Als zentrale Neuerung im Grundbuchverfahren ist zu nennen, dass die Möglichkeit, Beilagen im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs einzubringen, mit 1. 2. 2009 auf Eingaben ausgedehnt wird. In der UGB-Formblatt-V werden die Anlagen 1 und 3 abgeändert.