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Kraftloserklärung von Wertpapieren - keine Verfahrensänderung durch neues AußStrG

Wirtschaftsrecht JudikaturWertpapierrechtRdW 2009/28RdW 2009, 21 Heft 1 v. 23.1.2009

Erste Rsp zur Frage, ob nach dem neuen Außerstreitrecht das Kraftloserklärungsverfahren fortzuführen ist, auch wenn der Antragsteller die besonderen Unterscheidungsmerkmale der Urkunde nicht angeben kann

AußStrG § 9 Abs 1

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