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VwGH zur NoVA-Pflicht bei Pkw mit ausländischem Kennzeichen

SteuerrechtRdW 2009/842RdW 2009, 882 Heft 12b v. 18.12.2009

Auch wenn der Halter des Pkw mit deutschem Kennzeichen seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, ist NoVA-Pflicht - entgegen den NoVA-Richtlinien - nicht gegeben, wenn die überwiegende Verwendung des Pkw im Ausland (entsprechend der Jahreskilometerleistung) nachgewiesen werden kann.

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