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Zwischengeschaltene GmbH steuerlich anzuerkennen?

SteuerrechtUniv.-Prof. DDr. Gunter MayrRdW 2009/839RdW 2009, 877 Heft 12b v. 18.12.2009

Die steuerliche Anerkennung einer zwischengeschaltenen GmbH ist bei "höchstpersönlichen Tätigkeiten" strittig; Rz 104 EStR 2000 sah dabei bisher eine umfassende Zurechnung der Vergütungen an die natürliche Person vor. Durch den Wartungserlass 2009 wird diese Zurechnung konkretisiert: Eine Zurechnung zur natürlichen Person hat dann zu erfolgen, wenn die GmbH die Marktchancen nicht nutzen kann und es sich um eine ansonsten "leere" GmbH handelt.

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