vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach Arbeitsunfall

ArbeitsrechtMag. Andreas GerhartlRdW 2009/829RdW 2009, 855 Heft 12b v. 18.12.2009

Nach einer Entscheidung des OGH ist ein Arbeitgeber verpflichtet, einem (ehemaligen) Arbeitnehmer, der einen Arbeitsunfall erlitten hat, Auskunft darüber zu erteilen, welcher (frühere) Arbeitskollege für diesen Arbeitsunfall (iwS) verantwortlich ist. Dies ist deshalb konsequent, weil der Arbeitgeber dem durch einen Arbeitsunfall geschädigten Arbeitnehmer gem § 333 ASVG im Normalfall nicht haftet und der geschädigte Arbeitnehmer allfällige Schadenersatzansprüche daher nur gegenüber dem schädigenden Arbeitskollegen geltend machen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte