Erste Rechtsprechung zur Frage, ob auch die Bestellung eines Vertreters des Begünstigten zum Vorstandsmitglied ausgeschlossen ist
PSG § 15 Abs 2 und Abs 3, § 27
In Anbetracht des gesetzlichen Wirkungskreises des Vorstands ist einem Vorstandsmitglied jedenfalls Antrags- und Rekurslegitimation für Anträge nach § 27 Abs 1 und 2 PSG (Gerichtliche Bestellung und Abberufung von Stiftungsorganen und deren Mitgliedern) zuzubilligen.