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Beginn der einjährigen Verjährungsfrist nach CMR bei fehlender Ablieferung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/806RdW 2009, 840 Heft 12b v. 18.12.2009

CMR Art 32

Bloß leichte Fahrlässigkeit des beklagten Frachtführers hat ua zur Folge, dass der Anspruch der Transportauftraggeberin der einjährigen Verjährung nach Art 32 CMR unterliegt. Die Verjährungsfrist beginnt mangels Ablieferung der Sendung beim Empfänger nach Art 32 Abs 1 lit c CMR mit dem Ablauf von 3 Monaten nach dem Abschluss des Beförderungsvertrags.

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