Share Purchase Agreements enthalten heutzutage standardmäßig Covenants, die dem Schutz des Käufers vor einer Wertverschlechterung des Zielunternehmens zwischen Signing und Closing dienen sollen. Unter Umständen können jedoch Covenants, die dem Käufer zu große Mitbestimmungsrechte am Zielunternehmen einräumen, bereits gegen das Durchführungsverbot des Kartellgesetzes (KartG)1 verstoßen. Der Beitrag analysiert diesen in der Praxis oft vernachlässigten Problemkreis.