vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prüfungspflicht für die Eröffnungsbilanz bei der Spaltung zur Neugründung einer GmbH?

Wirtschaftsrechto.Univ.-Prof. Dr. Martin KarollusRdW 2009/793RdW 2009, 823 Heft 12b v. 18.12.2009

Aufgrund der mehrdeutigen Regelungstechnik des § 3 Abs 4 SpaltG ist unklar, ob bei der Spaltung zur Neugründung einer GmbH - anders als sonst bei der Gründung einer GmbH - auch die Eröffnungsbilanz vom Gründungsprüfer zu prüfen ist. Aus praktischer Sicht geht es dabei vor allem auch um die Frage, ob der Gründungsprüfer im Falle einer in der Eröffnungsbilanz vorgenommenen Aufwertung auch für die Überprüfung dieser Wertansätze verantwortlich ist, oder ob er sich mit der - bei einer relativ geringen Festlegung des Stammkapitals in der Regel unproblematischen - Feststellung der Deckung des Ausgabebetrages der Anteile begnügen kann. Im vorliegenden Beitrag wird aufgezeigt, dass die Prüfung der Eröffnungsbilanz bzw der darin enthaltenen Wertansätze nicht zu den Aufgaben des Gründungsprüfers gehört.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte