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AWG: Liegenschaftseigentümer wird durch Auflösung des Mietvertrags nicht zum Anlageninhaber

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2009/784RdW 2009, 821 Heft 12b v. 18.12.2009

Für die Qualifikation als Anlageninhaber iSd AWG 2002 kommt es auch auf den Betreiberwillen an. Der Eigentümer einer bisher vermieteten Liegenschaft wird daher nach Auflösung des Mietvertrags (hier: Konkurs und Löschung des bisherigen Mieters aus dem Firmenbuch) nicht eo ipso nur durch "Zurückfallen" des vermieteten Betriebsgrundstückes an ihn - ohne jeden Betriebswillen und ohne die Übernahme der Anlage in die eigene Gewahrsame - zum Inhaber der auf dieser Liegenschaft vom (untergegangenen) Bestandnehmer erbauten und betriebenen Anlage. VfGH 8. 10. 2009, B 508/09.

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