Das BMJ hat einen Erlass zur Rom I-VO (VO [EG] 593/2008; vgl RdW 2008/458) veröffentlicht (JABl 2009/27), in dem die Entwicklung und der Inhalt der Neuregelung kurz dargestellt werden. Die Rom I-VO ersetzt das EVÜ und ist auf Verträge anzuwenden, die ab dem 17. 12. 2009 (Geltungsbeginn - berichtigt durch ABl L 309 vom 24. 11. 2009 S 87) geschlossen werden.