Das Fehlen zusammenhängender gesetzlicher Regeln über die Grundsätze des Arbeitskampfes in Österreich begünstigt eine zunehmende Kluft zwischen Gruppen von unselbstständig Beschäftigten bei der Beurteilung der Rechtsfolgen der Teilnahme an einem Arbeitskampf. Beamte dürfen fast alles, um ihre Interessen durchzusetzen, nicht besonders kündigungsgeschützte Arbeiter und Angestellte fast nichts. Dieses Ergebnis steht aber im Widerspruch zu der verfassungsgesetzlich gebotenen Gleichheit vor dem Gesetz. Es ist daher an der Zeit, einige lieb gewordene Lehrmeinungen neu zu überdenken.