Dieser Beitrag behandelt die Mitwirkungspflicht des Versicherten in der gesetzlichen Sozialversicherung, zur Abwendung des Versicherungsfalls der geminderten Arbeitsfähigkeit eine Heilbehandlung durchführen zu lassen oder eine gesundheitsrelevante Handlung oder Unterlassung vorzunehmen.1 Ich versuche, den derzeitigen Stand der Lehre und Rechtsprechung zusammenzufassen und vor diesem Hintergrund die Frage zu stellen, ob in manchen Fällen der unterlassenen Heilbehandlung die Prüfung, ob Rechtsmissbrauch vorliegt, zu sachgerechten Lösungen führen kann.