Diskriminierungen aufgrund der Weltanschauung in der Arbeitswelt sind sowohl im EU-Recht als auch im österreichischen Recht verboten. Legaldefinitionen dieses Begriffs liegen jedoch nicht vor, sodass die Begriffsbestimmung und -abgrenzung noch unklar sind. Im Folgenden wird eine Annäherung an den Weltanschauungsbegriff unternommen und dabei erörtert, ob auch politische Überzeugungen unter diesen Begriff fallen.