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Werbeaktivitäten einer Parteiorganisation - kein Vorsteuerabzug

SteuerrechtJudikaturRdW 2009/765RdW 2009, 752 Heft 11 v. 16.11.2009

§ 2 Abs 3 UStG

Tätigkeiten der Außenwerbung der Unterorganisation einer politischen Partei eines Mitgliedstaats sind nicht als wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen (hier zB: Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Parteiveranstaltungen, Lieferung von Werbematerial an Bezirksorganisationen und Veranstaltung eines Balls).

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