§ 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG
Der "freie Dienstvertrag" eines zu 10 % beteiligten Prokuristen einer Steuerberatungs-GmbH enthielt die Formulierung: "Der Auftragnehmer hat sämtliche ihm übertragene Aufgaben mit der Sorgfalt eines Wirtschaftstreuhänders bzw eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen." Allein aus dieser Klausel ist noch keine Weisungsgebundenheit - und damit Dienstgeberbeitragspflicht - abzuleiten.