§§ 2, 23 EStG
Werden bei der kurzfristigen Vermietung von acht Ferienwohnungen auch Nebenleistungen erbracht, wie
die Endreinigung nach der Abreise der Gäste idR wöchentlich durch eine angestellte Reinigungsfrau,§§ 2, 23 EStG
Werden bei der kurzfristigen Vermietung von acht Ferienwohnungen auch Nebenleistungen erbracht, wie
die Endreinigung nach der Abreise der Gäste idR wöchentlich durch eine angestellte Reinigungsfrau,