Die GrESt-Befreiung für Wohnungserwerbe durch Ehegatten ist an strenge Bedingungen geknüpft. Sowohl die Nichteinhaltung bestimmter Fristen als auch die Veränderung bestimmter persönlicher Lebensumstände führen zur nachträglichen Erhebung der Steuer. In bestimmten Fällen kann die Nachversteuerung unter den Voraussetzungen des § 17 vermieden werden.