Wird ein Betrieb nach Art III UmgrStG in eine GmbH eingebracht, aber eine Verbindlichkeit zurückbehalten, wird diese Verbindlichkeit zum Privatvermögen. Die Zinsen sind nicht länger absetzbar (§ 20 Abs 2 EStG).
Wird ein Betrieb nach Art III UmgrStG in eine GmbH eingebracht, aber eine Verbindlichkeit zurückbehalten, wird diese Verbindlichkeit zum Privatvermögen. Die Zinsen sind nicht länger absetzbar (§ 20 Abs 2 EStG).