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VwGH zur Umwandlung einer vermögensverwaltenden GmbH

SteuerrechtRdW 2009/755RdW 2009, 741 Heft 11 v. 16.11.2009

Die Umwandlung einer vermögensverwaltenden GmbH kann nicht unter Art II UmgrStG fallen. Somit treffen die Nachfolge-KG/KEG keine steuerlichen Verpflichtungen aus Investitionen der GmbH.

Die S-GmbH wurde Ende 1995 gemäß §§ 5 ff UmwG im Zuge einer errichtenden Umwandlung auf eine KEG übertragen. Die S GmbH hatte noch für die Jahre 1994 und 1995 Investitionsfreibeträge (IFB, nach dem damaligen § 10 EStG) geltend gemacht.

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