KBGG idF vor BGBl I 2007/76, § 31 Abs 4
KBGG-Härtefälle-Verordnung: § 1 lit a
1. Bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld ist auf die Rückforderung von deshalb zu Unrecht bezahlten Beträgen gem § 1 lit a KBGG-Härtefälle-Verordnung bei einer geringfügigen (nicht mehr als 15 %) und unvorhersehbaren Überschreitung der Zuverdienstgrenze zu verzichten. Das Kriterium der "Unvorhersehbarkeit" wird dann gegeben sein, wenn die Überschreitung der Zuverdienstgrenze trotz Anlegung eines zumutbaren Sorgfaltsmaßstabs nicht erkannt werden konnte. Den Leistungsbezieher trifft eine Überprüfungspflicht hinsichtlich der Höhe der zu erwartenden Einkünfte.