ASGG § 65 Abs 1 Z 2, § 89 Abs 4
KBGG § 31 Abs 5
1. In Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche auf Kinderbetreuungsgeld oder Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld steht die Kompetenz zur Gewährung einer Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Leistung in Teilbeträgen nicht nur den Versicherungsträgern zu, sondern kann gem § 89 Abs 4 ASGG auch das Sozialgericht die Zahlung in Raten anordnen. Das Vorliegen der Billigkeitsvoraussetzungen für die Möglichkeit der Ratengewährung ist von Amts wegen zu prüfen.