vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei Kündigungsanfechtung im ÖBB-Konzern

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2009/743RdW 2009, 733 Heft 11 v. 16.11.2009

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2

Bundesbahngesetz: § 20

Der ÖBB-Dienstleistungs GmbH kommt nach dem Willen des Gesetzgebers die Aufgabe zu, auch als "Auffangpool" und "Einsatzreserve" im Verhältnis zu den anderen Konzerngesellschaften der ÖBB-Holding AG zu dienen, je nachdem, ob diese gerade Personal benötigen oder nicht. Diese besondere gesetzliche Konstruktion der Beziehungen macht es erforderlich, die Voraussetzung der 6-monatigen Betriebszugehörigkeit iSd § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG bei jedem Arbeitskräftewechsel von einer Konzerngesellschaft zur ÖBB-Dienstleistungs GmbH und umgekehrt als gegeben anzusehen, wenn bei Anrechnung der bei der übertragenden Gesellschaft verbrachten Vordienstzeit die Wartezeit erfüllt ist. Nur durch eine derartige - lückenfüllende - Auslegung der Bestimmung des § 20 Bundesbahngesetz kann dem Willen des Gesetzgebers zum möglichst flexiblen und effektiven Einsatz der Arbeitskräfte innerhalb des Konzerns durch die ÖBB-Dienstleistungs GmbH zum Durchbruch verholfen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte