Die Ausfolgung eines Büroschlüssels an den Arbeitnehmer wirft etliche interessante Fragen auf, etwa ob der Arbeitgeber berechtigt ist, die Rückgabe des Schlüssels zu verlangen, ob die beiden Vertragspartner Entgeltfolgen aus der Überlassung bzw Aufbewahrung des Schlüssels ableiten können oder ob der Arbeitnehmer bei Verlust oder Beschädigung des Schlüssels haftet. Erschwert wird die Beantwortung dieser Fragen durch den Umstand, dass das durch die Überlassung eines Büroschlüssels begründete Vertragsverhältnis Elemente verschiedener Vertragstypen aufweist.