In der Bauwirtschaft geht seit Kurzem ein Schreckgespenst um - die "AuftraggeberInnenhaftung" der §§ 67a ff ASVG. Diese neuen Regelungen, welche mit 1. 9. 2009 endgültig in Kraft getreten sind, erscheinen aus zahlreichen - nicht zuletzt verfassungsrechtlichen - Gründen äußerst problematisch und werfen viele Fragen auf. In aller Kürze soll eines dieser Probleme beleuchtet werden, welches in seiner ganzen Tragweite noch nicht erkannt worden sein dürfte - die Reichweite der neuen Bestimmungen: Ob die Haftung nur für Bauunternehmen (oder anders: nicht für Bauherren) gilt, kann mE nämlich anhand des Gesetzeswortlautes nicht eindeutig festgestellt werden.