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Kein Rekurs gegen Abstimmung über den Zwangsausgleich und Feststellung des Abstimmungsergebnisses

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/732RdW 2009, 721 Heft 11 v. 16.11.2009

KO idF vor 1. 7. 2010 § 147

Ebenso wie die Abstimmung über den Zwangsausgleich selbst ist die Feststellung des Abstimmungsergebnisses kein Beschluss. Sie kann daher nicht mit Rekurs bekämpft werden.

OGH 18. 6. 2009, 8 Ob 2/09s

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