KO idF vor 1. 7. 2010 § 147
Ebenso wie die Abstimmung über den Zwangsausgleich selbst ist die Feststellung des Abstimmungsergebnisses kein Beschluss. Sie kann daher nicht mit Rekurs bekämpft werden.
OGH 18. 6. 2009, 8 Ob 2/09s
KO idF vor 1. 7. 2010 § 147
Ebenso wie die Abstimmung über den Zwangsausgleich selbst ist die Feststellung des Abstimmungsergebnisses kein Beschluss. Sie kann daher nicht mit Rekurs bekämpft werden.
OGH 18. 6. 2009, 8 Ob 2/09s