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Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - diskriminierende Rabatte für Anwaltssoftware

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/728RdW 2009, 719 Heft 11 v. 16.11.2009

KartG 2005: § 4 Abs 2, § 5 Abs 1 Z 3 und Z 5

UWG § 1 Abs 1 Z 1

Nicht jeder Verstoß gegen kartellrechtliche Bestimmungen ist zwingend auch als unlautere Handlung iSv § 1 Abs 1 Z 1 UWG anzusehen; (auch) der Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften (hier: Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung) erfüllt aber den Tatbestand der sonstigen unlauteren Handlung nach § 1 Abs 1 Z 1 UWG, wenn die angeblich übertretene Norm nicht auch mit guten Gründen in einer Weise ausgelegt werden kann, dass sie dem beanstandeten Verhalten nicht entgegensteht.

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