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Aufsichtsratsähnlicher Beirat einer Stiftung - Besetzung mit Begünstigten?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/727RdW 2009, 717 Heft 11 v. 16.11.2009

PSG § 15 Abs 2, § 23 Abs 2 Satz 2

Ein aufsichtsratsähnlicher Beirat mit weitreichenden, über Kontroll- und (eingeschränkte) Weisungsmöglichkeiten weit hinausgehenden Kompetenzen darf jedenfalls nicht mehrheitlich mit Begünstigten besetzt sein.

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