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Entlastung der Geschäftsführer - Beweislast für Verneinung der Haftungsbefreiung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/725RdW 2009, 716 Heft 11 v. 16.11.2009

GmbHG § 35 Abs 1 Z 1

ZPO § 266

Durch die Entlastung iSd § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG wird der Geschäftsführer von allen Ansprüchen frei, die der Gesellschaft bei sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen als aus Verstößen des Geschäftsführers erwachsen erkennbar waren. Lediglich dann, wenn die Verstöße aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar waren oder diese unvollständig waren, führt die Entlastung nicht zur Haftungsbefreiung.

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