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Verbandsklageverfahren: Eingeschränkte Unterlassungserklärung beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von Dr. Olaf RissRdW 2009/720RdW 2009, 713 Heft 11 v. 16.11.2009

KSchG § 28 Abs 2

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