Die Europäische Kommission hat beschlossen, Österreich wegen der Einbeziehung der Kfz-Zulassungssteuer (Normverbrauchsabgabe - NoVA) in die MwSt-Bemessungsgrundlage bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen vor dem EuGH zu verklagen. Europäische Kommission 8. 10. 2009, IP/09/1455; Aktenzeichen 2007/2176.