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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2010

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2009/711RdW 2009, 694 Heft 11 v. 16.11.2009

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2010 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (vgl Rz 795 bis Rz 804 LStR):

Altersgruppe:

0 - 3 Jahre

€ 177,-

 

3 - 6 Jahre

€ 226,-

 

6 - 10 Jahre

€ 291,-

 

10 - 15 Jahre

€ 334,-

 

15 - 19 Jahre

€ 392,-

 

19 - 28 Jahre

€ 492,-

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