Der VfGH hat nun ausgesprochen, dass die Pensionserhöhung 2008 nicht verfassungswidrig war: Da die Ausgleichszulage ein integrierender Bestandteil des österreichischen Pensionssystems ist, ist die vom Gesetzgeber bei der Pensionserhöhung für das Jahr 2008 gewählte Vorgangsweise zulässig, die zusätzliche Pensionserhöhung teilweise über eine Erhöhung der Ausgleichszulage durchzuführen.