vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: "Massenschadenklausel" in der Rechtsschutzversicherung unzulässig

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/673RdW 2009, 650 Heft 10 v. 12.10.2009

RL 87/344/EWG : Art 4 Abs 1 Buchst a

Art 4 Abs 1 Buchst a RL 87/344/EWG ist dahin auszulegen, dass der Rechtsschutzversicherer sich in dem Fall, dass eine größere Anzahl von Versicherungsnehmern durch dasselbe Ereignis geschädigt ist, nicht das Recht vorbehalten darf, selbst den Rechtsvertreter aller betroffenen Versicherungsnehmer auszuwählen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte